Whistleblowing
Agugiaro & Figna Molini S.p.A. hat ein Organisations-, Management- und Kontrollmodell gemäß dem Gesetzesdekret 231/2001 eingeführt und die Zertifizierung SA8000:2014 erhalten.
Das Unternehmen hat interne Verfahren in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum so genannten Whistleblowing (unter besonderer Bezugnahme auf die Gesetzesverordnung Nr. 24/2023, die so genannte„Whistleblowing-Verordnung„) sowie den Zertifizierungsvorschriften SA8000:2014 und in jedem Fall mit dem Ziel eingeführt, die Kultur der Ethik und Legalität innerhalb der Unternehmensorganisation zu verbreiten.
Meldungen, die in den objektiven und subjektiven Anwendungsbereich der „Whistleblowing-Verordnung“ sowie der Zertifizierungsvorschriften SA8000:2014 fallen, können dem Unternehmen über spezielle Kanäle übermittelt werden.
Insbesondere Verstöße, von denen die meldepflichtige Person im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis erlangt hat und die aus Verhaltensweisen, Handlungen oder Unterlassungen bestehen , die der Integrität des Unternehmens oder dem öffentlichen Interesse abträglich sind und die darin bestehen
- Verstöße gegen nationale und europäische Vorschriften:
- rechtswidriges Verhalten im Sinne des Gesetzesdekrets 231/2001;
- Verstoß gegen das Organisations- und Managementmodell gemäß Gesetzesdekret 231/2001 der Gesellschaft;
- Straftaten, die unter Verstoß gegen das Recht der Europäischen Union und die nationalen Durchführungsbestimmungen begangen wurden.
- Verstöße im Zusammenhang mit der SA8000:2014 Zertifizierung:
- Grundsätze und Aspekte des Arbeitsrechts und der Personalverwaltung auch in Bezug auf die Lieferkette;
- Anforderungen und Prinzipien des SA8000-Standards;
- Anwendung und Wirksamkeit des Managementsystems SA 8000 in Bezug auf ethische Fragen.
In Übereinstimmung mit den vorgenannten Vorschriften sind unter bestimmten Bedingungen spezifische Garantien und Schutzmaßnahmen zugunsten der meldenden Person vorgesehen, die in einigen Fällen auch auf andere ausdrücklich genannte Personen ausgedehnt werden.
Die Bearbeitung von Warnmeldungen wird Ihnen anvertraut:
- in Bezug auf Verstöße gegen das Gesetzesdekret 231/2001 und die Bestimmungen des Organisations-, Management- und Kontrollmodells des Unternehmens sowie Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union und die nationalen Umsetzungsvorschriften an den Leiter der Personalabteilung und den Leiter der Qualitätssicherungsfunktion in ihrer Eigenschaft als Reporting Manager.
- in Bezug auf Verstöße gegen die SA8000:2014 Zertifizierung an den Ethikbeauftragten und den Arbeitnehmervertretern.
Das Unternehmen hat die folgenden internen Berichtswege zur Verfügung gestellt:
- Dedizierte IT-Plattform – Zu bevorzugen, zugänglich über den Link agugiarofigna.pawhistleblowing.it
- Die Plattform ermöglicht es außerdem, im Bereich ‚Anhänge‘ Nachrichten über ein Sprachnachrichtensystem hochzuladen.
Darüber hinaus kann der Berichtspflichtige je nach Thema des Berichts Folgendes verwenden:
- wegen Verstößen gegen das Gesetzesdekret 231/2001 und die Bestimmungen des Organisations-, Management- und Kontrollmodells von Agugiaro & Figna sowie wegen Verstößen gegen das Recht der Europäischen Union und die nationalen Umsetzungsvorschriften:
- Normale Post: zu Händen von Organismo di Vigilanza D.Lgs. 231/2001 c/o Agugiaro & Figna Molini Spa – Strada dei Notari n. 25/27 – 43044 Collecchio (PR) – unter Verwendung des Formulars„Segnalazione Whistleblowing OdV“ und Kennzeichnung des Umschlags mit „RISERVATO“.
- für Verstöße im Zusammenhang mit der Zertifizierung SA8000:2014 und allen nachfolgenden neuen Versionen:
- E-Mail Adresse: sa8000@agugiarofigna.com;
- Gewöhnliche Post: Social Performance Team SA8000 c/o Agugiaro & Figna Molini Spa – Strada dei Notari n. 25/27 – 43044 Collecchio (PR) – unter Verwendung des Formulars„Segnalazione Whistleblowing SPT“ und Kennzeichnung des Umschlags mit „RISERVATO“;
- Faxnummer: + 39 0521 301777.
Über einen der oben erwähnten internen Kanäle ist es immer noch möglich, ein persönliches Treffen zu beantragen, um einen mündlichen Bericht abzugeben.
Weitere Einzelheiten und Informationen zu den Personen, die Meldungen einreichen können, zu den Verstößen und/oder Vergehen, die gemeldet werden können, zu den internen Kommunikationskanälen, zu den Verfahren für die Bearbeitung von Meldungen und zu den gewährten Garantien und Schutzmaßnahmen finden Sie im ‚Whistleblowing-Verfahren‘.
Bitte beachten Sie: Whistleblowing ist nicht der richtige Weg, um Probleme kommerzieller Natur zu melden.